Nach der gültigen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Saarlandes sowie aller anderer Landesärztekammern darf die Bezeichnung „Plastische Chirurgie“ bzw. „Plastischer Chirurg“ nur von Ärzten geführt werden, die eine Ausbildung als Facharzt für „Plastische Chirurgie“ besitzen. Die Dauer der Facharztausbildung beträgt zurzeit 6 Jahre und befähigt sämtliche medizinisch-ästhetische wie auch plastisch-chirurgische Behandlungen durchzuführen.
Ärzte, die eine solche Facharztausbildung nicht haben und somit auch keine „Plastischen Chirurgen“ sind, dürfen diese Bezeichnung nicht führen. Sie dürfen lediglich die ähnlich klingende Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ angeben. Dies trifft nur für HNO-Ärzte und Kieferchirurgen zu und gilt nur für Operationen in ihrem Fachgebiet (das heißt: Nase, Ohren etc.).
Alle anderen Fachärzte (z.B. Gynäkologen, Dermatologen, Chirurgen usw.) dürfen nicht die Bezeichnung „Plastische Chirurgie“ oder „Plastische Operationen“ verwenden.Die Namen „Schönheitschirurg“, „Ästhetischer Chirurg“, „Ästhetische Medizin“ sind Laienbegriffe; sie sind leider nicht geschützt und können von jedem in Anspruch genommen werden.